Barrierefreiheit
ERKLÄRUNG DER BARRIEREFREIHEIT
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain
www.hzs-ulm.de veröffentlichten Website der Hans-Zulliger-Schule Ulm.
Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L‑BGG) barrierefrei zugänglich
zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 18.11.2024 durchgeführten Selbstbewertung.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L‑BGG darstellen würde.
PDF’s und Word-Dokumente:
Fehlen von Leichter Sprache und Gebärdensprache:
Diese Erklärung wurde am 18.11.2024 erstellt.
Ansprechpartner/-in bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an.
Ansprechpartner/-in der Hans-Zulliger-Schule Ulm
Schulleiterin Claudia Heßelbarth
Am Eselsberg 2
89075 Ulm
Telefon: 0731 161‑2996
E‑Mail: c.hesselbarth@ulm.de
Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 3636
E‑Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L‑BGG wird hingewiesen.