an Ulmer Grundschulen und weiterführenden Schulen der Sekundarstufe 1
Ihr Kind fällt im Schulalltag der allgemeinen Schule durch sein Verhalten im besonderen Maße auf oder hat große Lernschwierigkeiten! – Was tun?
Der Sonderpädagogische Dienst kann hier Hilfestellungen geben.
Grundsätzlich können Eltern, Lehrkräfte und andere Fachkräfte eine Beratung durch den Sonderpädagogischen Dienst in Anspruch nehmen.
> bei Wunsch nach sonderpädagogischen Förderideen im Regelschulbetrieb, da die bisherigen
> Fördermaßnahmen an ihre Grenzen stoßen
> Schüler*in besucht eine allgemeinbildende Schule im Stadtgebiet Ulm
> die Beratungslehrkraft oder die Schulsozialarbeit wurde bereits einbezogen
Zur Antragsstellung verwenden Sie das Formular Sonderpädagogischer Dienst: Meldung eines sonderpädagogischen Beratungs-/ Unterstützungsbedarfs.
Die Schule fügt dem Antrag einen Pädagogischen Bericht bei:
> Lern- und Entwicklungsstand
> Emotionalität und Sozialverhalten
> bisher ergriffene Fördermaßnahmen
Die Bedarfsmeldung zusammen mit dem pädagogischen Bericht gehen als Originale direkt an das fachlich zuständige Bildungs- und Beratungszentrum.
> Kurzdiagnostik zur Klärung des Förderbedarfs in Kooperation
> mit den Eltern, den Lehrkräften der allgemeinen Schulen und weiteren Fachdiensten
> gezielte pädagogische Beobachtung des Schülers/der Schülerin im Unterricht
> Gespräche mit dem Schüler/der Schülerin im Unterricht
> Beratung und Unterstützung bei Schul- und Erziehungsproblemen
> Mitwirkung bei Hilfe- und Förderplänen
> Informationen über außerschulische Betreuungs- und Förderangebote