Begleitung von Kindern in inklusiven Bildungsangeboten an Ulmer Grundschulen
Damit ein Kind inklusiv unterrichtet werden kann, muss festgestellt werden, ob es einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot hat (in unserem Fall mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung). Der Schulort muss Ulm sein.
Es gibt zwei Möglichkeiten für die Antragstellung.
Die Eltern beantragen selbst die Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot und die zuständige Stelle (Schulamt Biberach) beteiligt die zuständige Schule.
Die Eltern stellen zusammen mit der Schule einen gemeinsamen Antrag bei der zuständigen Stelle bzw. die Schule übernimmt von sich aus die Initiative dazu.
Die Überprüfung erfolgt durch eine Sonderschullehrkraft, welche vom Schulamt beauftragt wurde.
Um ein fundiertes Gutachten zu erstellen, ist eine sorgfältige Diagnostik nötig:
> Beobachtungen im Schul- bzw. Kindergartenalltag
> Durchführung von Tests zur Feststellung von Stärken und Schwächen
> Gespräche mit den Eltern, den zuständigen Personen der Einrichtung
> Gespräche ggf. mit weiteren Fachdiensten (Ärzten, Therapeuten etc.)
> Sammeln, Filtern und Bündeln von Informationen
Die Begutachtung wird in der Regel mit einem Gutachtengespräch abgeschlossen. Im Anschluss entscheidet das Staatliche Schulamt über den Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot.