Umfassendes sonderpädagogisches Bildungsangebot
Damit ein Kind die Hans-Zulliger-Schule Ulm besuchen kann, muss das Staatliche Schulamt Biberach feststellen, dass für das jeweilige Kind ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Bereich der sozial-emotionalen Entwicklung vorliegt. Um hierüber zu entscheiden, dienen dem Staatlichen Schulamt die sonderpädagogischen Gutachten, welche es auf Antrag der Eltern und der aktuell zuständigen Schule in Auftrag gibt.
Mit der Erstellung der Gutachten werden Sonderschullehrkräfte der unterschiedlichen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Fachrichtungen betraut. Welches SBBZ vom Saatlichen Schulamt hinzugezogen wird, hängt davon ab, für welchen voraussichtlichen Förderschwerpunkt Sie (im Antragsformular unter Punkt 5) eine sonderpädagogische Abklärung wünschen. Im Zweifelsfall können Sie auch das Textfeld „Anmerkungen” im Formular nutzen.
Die Eltern stellen in Zusammenarbeit mit der Schule (Klassenlehrer*in / Schulleitung) für das jeweilige Kind einen Antrag auf Klärung eines Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot beim Staatlichen Schulamt Biberach.
Die Schule fügt dem Antrag einen Pädagogischen Bericht bei:
> Lern- und Entwicklungsstand
> bisherige besondere Fördermaßnahmen
> Ergebnisse des Sonderpädagogischen Dienst
Eine Schweigepflichtsentbindung gegenüber den notwendigen Stellen sowie beigefügte medizinische oder therapeutische Berichte erleichtern eine zügige Bearbeitung!
Beachten Sie die Fristen des Staatlichen Schulamtes Biberach für Neuanträge
Die Eltern stellen in Zusammenarbeit mit der zuständigen Grundschule (Schulleitung / Kooperationslehrkraft ) für das jeweilige Kind einen Antrag auf Klärung eines Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot beim Staatlichen Schulamt Biberach.
Die zuständige Schule fügt dem Antrag einen Kurzbericht der Kooperationslehrkraft bei:
> Lern- und Entwicklungsstand
> bisherige besondere Fördermaßnahmen
> Ergebnisse der Frühförderung
Eine Schweigepflichtsentbindung gegenüber den notwendigen Stellen sowie beigefügte medizinische oder therapeutische Berichte erleichtern eine zügige Bearbeitung!
Beachten Sie die Fristen des Staatlichen Schulamtes Biberach für Neuanträge
Die Überprüfung erfolgt durch eine Sonderschullehrkraft, welche vom Schulamt beauftragt wurde.
Um ein fundiertes Gutachten zu erstellen, ist eine sorgfältige Diagnostik nötig:
> Beobachtungen im Schul- bzw. Kindergartenalltag
> Durchführung von Tests zur Feststellung von Stärken und Schwächen
> Gespräche mit den Eltern, den zuständigen Personen der Einrichtung
> Gespräche ggf. mit weiteren Fachdiensten (Ärzten, Therapeuten etc.)
> Sammeln, Filtern und Bündeln von Informationen
Die Begutachtung wird in der Regel mit einem Gutachtengespräch abgeschlossen. Im Anschluss entscheidet das Staatliche Schulamt über den Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot.