Für Lehrkräfte und Eltern

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Unsere Schule möchte Brücken bauen

für Kin­der deren Lern­we­ge schwie­rig gewor­den sind bzw. schwie­rig sind, weil …

… ihre Emo­tio­nen häu­fig stär­ker sind als Ver­nunft und Selbstbeherrschung

… Rei­ze zu wenig gefil­tert wer­den können

… Kon­zen­tra­ti­on- und Auf­merk­sam­keits­fä­hig­keit beein­träch­tigt sind

… das sozia­le Mit­ein­an­der zu vie­ler­lei Span­nun­gen führt

… das Leben manch­mal zu kom­pli­ziert ist und zu Über­for­de­run­gen führt

Unsere Schule möchte Brücken bauen

zwi­schen Lehr­kräf­ten, Eltern und ande­ren Fach­diens­ten, damit …

… zum Wohl des Kin­des gemein­sam über­legt und gehan­delt wird

… geziel­te För­de­rung mög­lich wird

… Unter­stüt­zung auf vie­len Ebe­nen stattfindet

… das Ler­nen und Leben wie­der rei­bungs­lo­ser gelingt.

Beschu­lung an
der Hans-Zul­li­ger-Schu­le

Umfas­sen­des son­der­päd­ago­gi­sches Bildungsangebot 

Ihr Kind ?
Vor­aus­set­zun­gen für eine Beschu­lung an der Hans-Zul­li­ger-Schu­le (SBBZ)

Damit ein Kind die Hans-Zul­li­ger-Schu­le Ulm besu­chen kann, muss das Staat­li­che Schul­amt Biber­ach fest­stel­len, dass für das jewei­li­ge Kind ein Anspruch auf ein son­der­päd­ago­gi­sches Bil­dungs­an­ge­bot im Bereich der sozi­al-emo­tio­na­len Ent­wick­lung vor­liegt. Um hier­über zu ent­schei­den, die­nen dem Staat­li­chen Schul­amt die son­der­päd­ago­gi­schen Gut­ach­ten, wel­che es auf Antrag der Eltern und der aktu­ell zustän­di­gen Schu­le in Auf­trag gibt. 











Mit der Erstel­lung der Gut­ach­ten wer­den Son­der­schul­lehr­kräf­te der unter­schied­li­chen Bil­dungs- und Bera­tungs­zen­tren (SBBZ) und Fach­rich­tun­gen betraut. Wel­ches SBBZ vom Saat­li­chen Schul­amt hin­zu­ge­zo­gen wird, hängt davon ab, für wel­chen vor­aus­sicht­li­chen För­der­schwer­punkt Sie (im Antrags­for­mu­lar unter Punkt 5) eine son­der­päd­ago­gi­sche Abklä­rung wün­schen. Im Zwei­fels­fall kön­nen Sie auch das Text­feld „Anmer­kun­gen” im For­mu­lar nutzen. 

Antrags­stel­lung bei Schulkindern 

Die Eltern stel­len in Zusam­men­ar­beit mit der Schu­le (Klassenlehrer*in / Schul­lei­tung) für das jewei­li­ge Kind einen Antrag auf Klä­rung eines Anspruchs auf ein son­der­päd­ago­gi­sches Bil­dungs­an­ge­bot beim Staat­li­chen Schul­amt Biberach.











Die Schu­le fügt dem Antrag einen Päd­ago­gi­schen Bericht bei:
> Lern- und Ent­wick­lungs­stand
> bis­he­ri­ge beson­de­re För­der­maß­nah­men
> Ergeb­nis­se des Son­der­päd­ago­gi­schen Dienst










Eine Schwei­ge­pflichtsent­bin­dung gegen­über den not­wen­di­gen Stel­len sowie bei­gefüg­te medi­zi­ni­sche oder the­ra­peu­ti­sche Berich­te erleich­tern eine zügi­ge Bearbeitung! 











Beach­ten Sie die Fris­ten des Staat­li­chen Schul­am­tes Biber­ach für Neuanträge

Antrags­stel­lung bei Kin­dern vor der Einschulung 

Die Eltern stel­len in Zusam­men­ar­beit mit der zustän­di­gen Grund­schu­le (Schul­lei­tung / Koope­ra­ti­ons­lehr­kraft ) für das jewei­li­ge Kind einen Antrag auf Klä­rung eines Anspruchs auf ein son­der­päd­ago­gi­sches Bil­dungs­an­ge­bot beim Staat­li­chen Schul­amt Biberach.











Die zustän­di­ge Schu­le fügt dem Antrag einen Kurz­be­richt der Koope­ra­ti­ons­lehr­kraft bei:
> Lern- und Ent­wick­lungs­stand
> bis­he­ri­ge beson­de­re För­der­maß­nah­men
> Ergeb­nis­se der Frühförderung











Eine Schwei­ge­pflichtsent­bin­dung gegen­über den not­wen­di­gen Stel­len sowie bei­gefüg­te medi­zi­ni­sche oder the­ra­peu­ti­sche Berich­te erleich­tern eine zügi­ge Bearbeitung! 











Beach­ten Sie die Fris­ten des Staat­li­chen Schul­am­tes Biber­ach für Neuanträge

Über­prü­fung des Anspruchs 

Die Über­prü­fung erfolgt durch eine Son­der­schul­lehr­kraft, wel­che vom Schul­amt beauf­tragt wurde.











Um ein fun­dier­tes Gut­ach­ten zu erstel­len, ist eine sorg­fäl­ti­ge Dia­gnos­tik nötig:

> Beob­ach­tun­gen im Schul- bzw. Kindergartenalltag

> Durch­füh­rung von Tests zur Fest­stel­lung von Stär­ken und Schwächen

> Gesprä­che mit den Eltern, den zustän­di­gen Per­so­nen der Ein­rich­tung und ggf. wei­te­ren Fach­diens­ten (Ärz­ten, The­ra­peu­ten etc.)

> Sam­meln, Fil­tern und Bün­deln von Informationen 











Die Begut­ach­tung wird in der Regel mit einem Gut­ach­ten­ge­spräch abge­schlos­sen. Im Anschluss ent­schei­det das Staat­li­che Schul­amt über den Anspruch auf ein Son­der­päd­ago­gi­sches Bildungsangebot.

Son­der­päd­ago­gi­scher Dienst

an Ulmer Grund­schu­len und wei­ter­füh­ren­den Schu­len der Sekundarstufe 1 

Ihr Kind fällt im Schul­all­tag der all­ge­mei­nen Schu­le durch sein Ver­hal­ten im beson­de­ren Maße auf oder hat gro­ße Lern­schwie­rig­kei­ten! – Was tun? Der Son­der­päd­ago­gi­sche Dienst kann hier Hil­fe­stel­lun­gen geben.

Vor­aus­set­zun­gen

Grund­sätz­lich kön­nen Eltern, Lehr­kräf­te und ande­re Fach­kräf­te eine Bera­tung durch den Son­der­päd­ago­gi­schen Dienst in Anspruch neh­men.
> bei Wunsch nach son­der­päd­ago­gi­schen För­der­ideen im Regel­schul­be­trieb, da die bis­he­ri­gen För­der­maß­nah­men an ihre Gren­zen sto­ßen
> Schüler*in besucht eine all­ge­mein­bil­den­de Schu­le im Stadt­ge­biet Ulm
> die Bera­tungs­lehr­kraft oder die Schul­so­zi­al­ar­beit wur­de bereits einbezogen

Antrags­stel­lung

Zur Antrags­stel­lung ver­wen­den Sie das For­mu­lar „Son­der­päd­ago­gi­scher Dienst: Mel­dung eines son­der­päd­ago­gi­schen Bera­tungs-/ Unterstützungsbedarfs”











Die Schu­le fügt dem Antrag einen Päd­ago­gi­schen Bericht bei:
> Lern- und Ent­wick­lungs­stand
> bis­he­ri­ge beson­de­re För­der­maß­nah­men
> Ergeb­nis­se des Son­der­päd­ago­gi­schen Dienst











Die Bedarfs­mel­dung zusam­men mit dem päd­ago­gi­schen Bericht gehen als Ori­gi­na­le direkt an das fach­lich zustän­di­ge Bil­dungs- und Beratungszentrum. 

Ange­bo­te

> Kurz­dia­gnos­tik zur Klä­rung des För­der­be­darfs in Koope­ra­ti­on mit den Eltern, den Lehr­kräf­ten der all­ge­mei­nen Schu­len und wei­te­ren Fachdiensten

> geziel­te päd­ago­gi­sche Beob­ach­tung des Schülers/der Schü­le­rin im Unterricht

> Gesprä­che mit dem Schüler/der Schü­le­rin im Unterricht

> Bera­tung und Unter­stüt­zung bei Schul- und Erziehungsproblemen

> Mit­wir­kung bei Hil­fe- und Förderplänen

> Infor­ma­tio­nen über außer­schu­li­sche Betreu­ungs- und Förderangebote

Inklu­si­on

Beglei­tung von Kin­dern in inklu­si­ven Bil­dungs­an­ge­bo­ten an Ulmer Grundschulen

Ihr Kind hat einen Anspruch auf ein son­der­päd­ago­gi­sches Bil­dungs­an­ge­bot. Die­ser soll mit stun­den­wei­ser Unter­stüt­zung durch eine son­der­päd­ago­gi­sche Lehr­kraft an der all­ge­mei­nen Schu­le ein­ge­löst werden. 

Vor­aus­set­zun­gen

Damit ein Kind inklu­siv unter­rich­tet wer­den kann, muss fest­ge­stellt wer­den, ob es einen Anspruch auf ein son­der­päd­ago­gi­sches Bil­dungs­an­ge­bot hat (in unse­rem Fall mit dem För­der­schwer­punkt emo­tio­na­le und sozia­le Ent­wick­lung). Der Schul­ort muss Ulm sein. 

Antrags­stel­lung

Es gibt zwei Mög­lich­kei­ten für die Antrag­stel­lung (Link Antrag):











Die Eltern bean­tra­gen selbst die Fest­stel­lung des Anspruchs auf ein son­der­päd­ago­gi­sches Bil­dungs­an­ge­bot und die zustän­di­ge Stel­le (Schul­amt Biber­ach) betei­ligt die zustän­di­ge Schule.











Die Eltern stel­len zusam­men mit der Schu­le einen gemein­sa­men Antrag bei der zustän­di­gen Stel­le bzw. die Schu­le über­nimmt von sich aus die Initia­ti­ve dazu.

Über­prü­fung des Anspruchs 

Die Über­prü­fung erfolgt durch eine Son­der­schul­lehr­kraft, wel­che vom Schul­amt beauf­tragt wurde.











Um ein fun­dier­tes Gut­ach­ten zu erstel­len, ist eine sorg­fäl­ti­ge Dia­gnos­tik nötig:

> Beob­ach­tun­gen im Schul- bzw. Kindergartenalltag

> Durch­füh­rung von Tests zur Fest­stel­lung von Stär­ken und Schwächen

> Gesprä­che mit den Eltern, den zustän­di­gen Per­so­nen der Ein­rich­tung und ggf. wei­te­ren Fach­diens­ten (Ärz­ten, The­ra­peu­ten etc.)

> Sam­meln, Fil­tern und Bün­deln von Informationen 











Die Begut­ach­tung wird in der Regel mit einem Gut­ach­ten­ge­spräch abge­schlos­sen. Im Anschluss ent­schei­det das Staat­li­che Schul­amt über den Anspruch auf ein Son­der­päd­ago­gi­sches Bildungsangebot.

Früh­be­ra­tung

in vor­schu­li­schen Ein­rich­tun­gen im Stadt­ge­biet Ulm

Hier steht die Erläuterung

All­ge­mein

Früh­be­ra­tungs­stel­len oder Früh­för­der­stel­len arbei­ten mit Eltern und ihren Kin­dern von 0–6 Jah­ren. Früh­för­de­rung endet spä­tes­tens mit dem Schul­ein­tritt. Früh­be­ra­tungs­stel­len bzw. Früh­för­der­stel­len sind einem SBBZ angeschlossen.

 

In Ulm gibt es für jeden För­der­schwer­punkt der SBBZs eine Früh­be­ra­tungs­stel­le bzw. eine Früh­för­der­stel­le, also jeweils an einem SBBZ Ler­nen, Spra­che, geis­ti­ge Ent­wick­lung, kör­per­lich und moto­ri­sche Ent­wick­lung und emo­tio­na­le und sozia­le Ent­wick­lung. (Wenn der neue Fly­er mal fer­tig wird, könn­te er als Drop­down ein­ge­fügt wer­den. Da sind alle Stel­len mit Kon­takt­da­ten aufgelistet)

Frübe­r­a­tungs­stel­le an der Hans-Zul­li­ger-Schu­le Ulm

Die Früh­be­ra­tungs­stel­le an der Hans-Zull­li­ger-Schu­le – einem SBBZ mit För­der­schwer­punkt emo­tio­na­le und sozia­le Ent­wick­lung – küm­mert sich um Kin­der im Alter von ca. 3 – 6 Jah­ren, wenn sich die Eltern Sor­gen um deren emo­tio­na­le und sozia­le Ent­wick­lung machen. Das kann sein:

 

> Wenig/keine Kon­takt­auf­nah­me zu den Kindern/Erzieher*Innen der Kita

> Bezie­hun­gen kön­nen nicht geknüpft und/oder nicht gehal­ten werden

> Häu­fi­ge Regel- und Grenz­ver­let­zun­gen und damit über­mä­ßig vie­le Kon­flik­te mit Kin­dern und Erwachsenen

> Ein­ge­schränk­tes Spiel­ver­hal­ten (kann sich nicht ent­schei­den, hat kei­ne Aus­dau­er, will Spiel­ver­lauf allein bestim­men, kur­ze Kon­zen­tra­ti­ons­span­nen, gerät schnell in Streit, …)

 

In der Regel wer­den die Eltern auf Beson­der­hei­ten und Schwie­rig­kei­ten im Ver­hal­ten ihrer Kin­der auf­merk­sam, wenn die­se eine Kita besu­chen. Sie wer­den von besorg­ten Erzieher*Innen ange­spro­chen oder kön­nen selbst beob­ach­ten wie sich ihr Kind in einer grö­ße­ren Gemein­schaft ver­hält und wie wohl es sich dabei fühlt – oder eben auch nicht. Wol­len die Eltern Unter­stüt­zung und Hil­fe bei der Bewäl­ti­gung die­ser Pro­ble­me in Anspruch neh­men, kön­nen sie die Früh­be­ra­tungs­stel­le der Hans-Zul­li­ger-Schu­le miteinbeziehen.

Früh­be­ra­tung und Früh­för­de­rung sind ein kos­ten­lo­ses Ange­bot des Lan­des für die Eltern.

Wie kom­men die Eltern dazu ?

Oft­mals stellt die Kita den Kon­takt her. Erwünscht ist ein Anruf der Eltern (Kon­takt­da­ten ein­fü­gen), bei dem nach den Beweggründen/der Pro­blem­la­ge gefragt wird und ein Ter­min für ein aus­führ­li­ches Gespräch ver­ein­bart wird. In Abstim­mung mit den Eltern und der Kita fin­den Beob­ach­tun­gen in unter­schied­li­chen Situa­tio­nen und ggf. ein Ent­wick­lungs­test statt. In einem wei­te­ren Gespräch wird bespro­chen wel­che Mög­lich­kei­ten den Eltern offen ste­hen, damit sich ihr Kind gut ent­wi­ckeln kann und mit Freu­de in die Kita geht.

Ange­bo­te der Frühförderung

Die Früh­för­de­rung fin­det in der Kita statt, die das Kind besucht. Ein enger Aus­tausch mit den Erzieher*Innen wird ange­strebt und soll­te von den Eltern mit­ge­tra­gen wer­den. Je nach den Bedürf­nis­sen des Kin­des und den räum­li­chen Mög­lich­kei­ten der Kita wird das Ange­bot der Früh­för­de­rung aussehen.

 

> Arbeit in der Klein­grup­pe, Groß­grup­pe oder allein mit dem Kind

> Übun­gen und Spie­le zu Wahr­neh­mung, Kon­zen­tra­ti­on, Aus­dau­er, Frus­tra­ti­ons­to­le­ranz, Regel­be­wusst­sein, Konfliktbewältigung, …

> Kom­pe­tenz­trai­ning im emo­tio­na­len und sozia­len Bereich in einer Vorschulgruppe

> Psy­cho­mo­to­rik

Hos­pi­ta­ti­on

an der Hans-Zul­li­ger-Schu­le Ulm

Hier steht ein Text 

Hier steht an wen man sich wen­den kann

Hil­fe­kom­pass

Ken­nen Sie schon die  ?
Bera­tungs­lehr­kräf­te

Die Bera­tungs­lehr­kraft Ihrer Schu­le bezie­hungs­wei­se Ihres Kin­des ist eine wich­ti­ge ers­te Ansprechpartner*in für Schul­schwie­rig­kei­ten und Fra­gen zur Schul­lauf­bahn. Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen kön­nen sich unab­hän­gig von­ein­an­der an die für ihre jewei­li­ge Schu­le zustän­di­ge Bera­tungs­lehr­kraft wenden.



Sie bera­ten und unter­stüt­zen

… bei Fra­gen zur Schul­lauf­bahn
» Ein­schu­lung
» Über­gän­ge an wei­ter­füh­ren­de Schu­len
» Schul­wech­sel

… bei schu­li­schen Pro­ble­men
» Lern­schwie­rig­kei­ten
» Leis­tungs­schwä­chen
    (Leis­tungs­ab­fall, Leis­tungs­schwä­chen)   
» Teil­leis­tungs­stö­run­gen
    (Lese- Recht­schreib­schwä­che, Rechen­schwä­che)

… zu Verhaltensauffälligkeiten

Schul­psy­cho­lo­gi­sche Beratungsstelle 

Die Schul­psy­cho­lo­gi­sche Bera­tungs­stel­le ist ein Team aus Psycholog*innen sowie Bera­tungs­lehr­kräf­ten. Sie sind für alle Schul­ar­ten und Klas­sen­stu­fen in ihrem jewei­li­gen Ein­zugs­ge­biet zustän­dig. Schüler*innen, Eltern, Lehr­kräf­te und Schul­lei­tun­gen kön­nen bei Schwie­rig­kei­ten im schu­li­schen Bereich unab­hän­gig von­ein­an­der Kon­takt mit der Bera­tungs­stel­le aufnehmen. 



Sie bera­ten und unter­stüt­zen

… bei Fra­gen zu Lern- und Leis­tungs­pro­ble­men
»
Kon­zen­tra­ti­ons­stö­run­gen
» Prü­fungs­ängs­te, Schul­angst
» Moti­va­ti­ons­pro­ble­me
» Teil­leis­tungs­stö­run­gen
» All­ge­mei­nes Schul­ver­sa­gen
» Hochbegabung


… bei Fra­gen zur Schul­lauf­bahn

» Schul­wech­sel
» Klas­sen­wie­der­ho­lung
» Klas­se über­sprin­gen
» Fra­gen des 2. Bildungsweges


… zu Ver­hal­tens­auf­fäl­lig­kei­ten
» Aggres­si­on und Gewalt
» Mob­bing
» Schul­ver­wei­ge­rung
» Umgang mit Schüler*innen

Fach­be­ra­tungs­lehr­kräf­te

Fachberater*innen sind kom­pe­ten­te Lehr­kräf­te aus den ein­zel­nen Schul­ar­ten, die auf unter­schied­li­che fach­li­che Schwer­punk­te spe­zia­li­siert sind. Inner­halb des Staat­li­chen Schul­am­tes Biber­ach ste­hen Fachberater*innen unter ande­rem für AD(H)S, Auf­fäl­lig­kei­ten im sozi­al-emo­tio­na­len Bereich, LRS, oder Dys­kal­ku­lie zur Ver­fü­gung. Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen kön­nen sich an die ent­spre­chen­de Fach­be­ra­tung wen­den, wenn sie Bera­tung sowie Infor­ma­tio­nen zu einem der eben benann­ten Berei­che wünschen. 

 

Erzie­hungs­be­ra­tung der Psy­cho­lo­gi­schen Bera­tungs­stel­le des Kinderschutzbundes 

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